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Verfahrensabsprache Qualitätsmanagement in der stationären Rehabilitation

Zum 01.07.2021 tritt eine Verfahrensabsprache zur Erweiterung der Akkreditierung in der stationären Rehabilitation in Kraft. Konkret müssen bereits in anderen Regelwerken akkreditierte Zertifizierungsstellen bis Ende September 2021 einen Erweiterungsantrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) stellen, um Qualitäts-Verfahren in der stationären Rehabilitation gem. § 37 SGB IX anzubieten. Das hat auch Auswirkungen auf die QM-Verfahren des Paritätischen.

Die Akkreditierungspflicht ist umstritten. Die DAkkS besteht darauf mit Verweis auf internationale Beschlüsse der IAF (International Accreditation Forum) und auf die EG Verordnung 765/2008. Diese Verordnung regelt u. a. die Marktüberwachung in "harmonisierten Normen" der EU. Die BAR und die Herausgebenden Steilen teilen die DAkkS-Position ausdrücklich nicht, da QM-Verfahren in der stationären Rehabilitation in Deutschland kein Gegenstand der Harmonisierungsrechtsakten der EU sind. Hinzu kommt, dass weder der Gesetzgeber im § 37 SGB IX noch die BAR eine Akkreditierung vorschreiben.

Leider konnte eine Arbeitsgruppe keine Klärung diesbezüglich herbei führen (vgl. dazu Präambel der Verfahrensabsprache). Daher haben sich die Beteiligten auf die Übergangsregelungen bis zu einer eindeutigen Klärung geeinigt. Diese sind in der Verfahrensabsprache beschrieben.

Der Paritätische Gesamtverband hat der Absprache zugestimmt. Er hat jedoch nicht vor, seine QM-Verfahren - Paritätisches Qualitäts-Siegel Reha Stufe I - IV zu verändern. Das ist auch gem. der Vereinbarung Pkt. I (4) nicht erforderlich.

Für die Zertifizierung im Paritätischen Qualitäts-Siegel Reha hat das folgende Konsequenzen:

  1. In der 1. Stufe können zukünftig Zertifizierungen ausschließlich durch nicht akkreditierte Zertifizierungsstellen vorgenommen werden.
  2. In den Stufen 2.-4. (in Verbindung mit der ISO 9001 und dem EFQM-Modell) sind jährliche Überwachungsaudits gem. der ISO vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Überwachungen können auch die BAR-Kriterien stichprobenartig überprüft werden.

Im Paritätischen Qualitäts-Siegel Reha sind z.Z. 41 Kliniken bundesweit zertifiziert. Die betroffenen Kliniken sollten sich mit ihren Zertifizierungsstellen zeitnah in Verbindung setzen, um Einzelheiten zu klären.

Der Paritätische wird sich mit anderen Herausgebenden Stellen und im Rahmen der BAGFW politisch engagieren, um die nach wie vor strittige Forderung der DAkkS zu klären.

Bei Rückfragen können Sie auch das Zentrum für Qualität und Management kontaktieren:

Tel. 030 - 24 636363 oder E-Mail  p.qualitaet@paritaet.org