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Vergaberecht für die Praxis

Der DCV hat eine sehr nützliche Arbeitshilfe zum Vergaberecht veröffentlicht

Das Vergaberecht wurde 2016 reformiert. Das hat zu viel Verunsicherung geführt und etliche Praxisfragen aufgeworfen. Obgleich die EU in der zugrunde liegenden Richtlinie ausdrücklich klargestellt hatte, dass die Mitgliedstaaten nicht gezwungen sind, die Finanzierung von Sozialleistungen so auszugestalten, dass Vergaberecht zur Anwendung kommen muss, behaupten viele Kommunen mit Blick auf das Vergaberecht, sie seien verpflichtet, die Finanzierung von Sozialleistungen auszuschreiben. Dort wo der Gesetzgeber das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis mit Versorgungs- oder Leistungsverträgen vorgesehen hat, ist das Vergabeverfahren nicht nur unnötig sondern sogar unzulässig. Auch Zuwendungsfinanzierungen müssen nicht auf Vergaberecht umgestellt werden. Die Arbeitshilfe behandelt diese Rechtsfragen gut verständlich. Sie stellt darüber hinaus den Ablauf des Vergabeverfahrens einschließlich Rechtsschutzmöglichkeiten dar, für die Fälle, in denen es doch einmal durchgeführt werden muss. Auch der Rechtsschutz gegen unzulässige Vergabeverfahren wird dargestellt.
Die Arbeitshilfe der Vergaberechtsexpertin Caroline von Kries basiert auf einer Ausarbeitung des Fachausschusses Vergaberecht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und ist als Sonderheft der Neuen Caritas erschienen. Sie steht kostenlos zum Download bereit: https://www.caritas.de/neue-caritas/spezialausgaben/eu-vergaberecht