Verlängerung des Pflegeschutzschirms - Veröffentlichung Bundesgesetzblatt
Der Bundesrat hat am 11.03.2022 der Verlängerung der Corona-bedingten Sonderregelungen für den Pflegebereich bis zum 30. Juni 2022 zugestimmt.
Zur Verlängerung dieses Schutzschirms ist bereits die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vorgenommen worden.
Bündel von Maßnahmen:
- Eine Pflegebegutachtung ist weiter ohne Untersuchung der Versicherten in ihrer Wohnung allein anhand von Unterlagen und einer telefonischen oder digitalen Befragung möglich.
- Beratungsgespräche können auf Wunsch pflegebedürftiger Personen weiterhin telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden.
- Bestehen bleiben zudem die Anzeigepflicht wesentlicher Beeinträchtigungen der Leistungserbringung, die Kostenerstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zugelassene Pflegeeinrichtungen sowie für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.
- Die Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungen zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich sowie
- der flexible Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 durch Pflegebedürftige.
- Der Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld bleibt befristet für zwanzig Arbeitstage statt wie regulär für zehn Arbeitstage bestehen.
Mit der Zustimmung der Länder wird die Verordnung - wie von der Bundesregierung geplant - zum 1. April 2022 in Kraft treten, so dass die Sonderregeln ohne Unterbrechung fortgelten.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist der Fachinfo beigefügt.