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Vorurteil: "Frauenquoten diskriminieren deutsche Männer auf dem Arbeitsmarkt."

Falsch, denn

  • Nach wie vor gibt es in Deutschland deutlich weniger Frauen in Führungspositionen.
  • Frauen werden immer noch systematisch schlechter bezahlt als Männer.
  • In Deutschland gibt es die gesetzliche Frauenquote ausschließlich für Aufsichtsratsposten großer Unternehmen.
  • Teilzeitbeschäftigung kommt bei Frauen deutlich häufiger vor als bei Männern.

Fakten und Argumente

Nach wie vor gibt es in Deutschland deutlich weniger Frauen in Führungspositionen.

Nach wie vor finden sich in Führungspositionen deutlich weniger Frauen als Männer. 2016 lag der durchschnittliche Anteil von Frauen in Aufsichtsräten von börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen bei 27,5 Prozent, in Vorständen betrug dieser Anteil lediglich 6,6 Prozent. Große Unternehmen wie die Telekom versuchen schon seit mehreren Jahren den Frauenanteil in Fach- und Führungspositionen zu erhöhen. Der Konzern verspricht sich darüber eine höhere Wertschöpfung für das Unternehmen.

Frauen werden immer noch systematisch schlechter bezahlt als Männer.

Diese erwerbstätigkeitsrelevanten Unterschiede wirken sich für Frauen nicht nur benachteiligend auf ihre beruflichen Karriereverläufe, sondern auch auf ihre Verdienstmöglichkeiten aus. Im Jahr 2015 verdienten Männer in Gesamtdeutschland durchschnittlich 21 Prozent mehr als Frauen (Gender Pay Gap). Vergleicht man nicht die durchschnittlichen Verdienste von Frauen und Männern, sondern die Verdienste von Frauen und Männern, die vergleichbare Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien aufweisen, beträgt der Verdienstunterschied noch immer rund 7 Prozent. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt Frauen unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und gleicher Qualifikation pro Stunde 7 Prozent weniger als Männer verdienen. Lediglich die Erwerbslosenquote von Frauen und Männern unterscheidet sich (fast) gar nicht. Im Jahr 2015 waren 6,1% der Frauen und 6,2% der Männer erwerbslos. Während Männer in Führungspositionen im Jahr 2013 durchschnittlich rund 5.100 Euro verdienten, waren es bei Frauen durchschnittlich 4.000 Euro (BMFSFJ). Diese Differenz von mehr als einem Fünftel lässt sich nicht durch kürzere Arbeitszeiten von Frauen erklären: Vollzeitbeschäftigte Frauen in Führungspositionen arbeiteten praktisch genau so viel wie vollzeitbeschäftigte Männer. Auch die Geschlechtstypik der ausgeübten Berufe, also die Frage, ob es sich eher um Frauen-, Misch- oder Männerberufe handelt, ist nicht die Ursache für den Gender Pay Gap (GPG) bei Führungskräften. Vielmehr spielt eine zentrale Rolle, dass Frauen in Partnerschaften noch immer einen größeren Teil der Familien- und Hausarbeit leisten und ihre Erwerbsarbeit viel öfter als Männer unterbrechen.

In Deutschland gibt es die gesetzliche Frauenquote ausschließlich für Aufsichtsratsposten großer Unternehmen.

Es gibt in Deutschland lediglich in einem einzigen Bereich eine gesetzliche Geschlechterquote – auch Frauenquote genannt. Es handelt sich hierbei um die seit dem 1. Januar 2016 geltende gesetzliche Geschlechterquote von 30 Prozent für (neu zu besetzende) Aufsichtsratsposten großer börsennotierter und voll mitbestimmter Unternehmen. Mit dem Gesetz soll der Benachteiligung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen entgegengewirkt werden. Das Gesetz regelt weiterhin, dass die ca. 3.500 Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, selbst festlegen sollen, welche Geschlechterquote sie perspektivisch für ihre Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Managementebene anstreben wollen. Neueste Untersuchungen zeigen jedoch, dass ein Drittel der Unternehmen dabei allerdings eine Zielgröße von null Prozent festgelegt hat, was die Notwendigkeit einer Quote deutlich macht.

Teilzeitbeschäftigung kommt bei Frauen deutlich häufiger vor als bei Männern.

Die Zunahme der Frauenbeschäftigung in den letzten zehn Jahren basiert vor allem auf einen Anstieg bei der Teilzeitbeschäftigung. So arbeitete unter allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen 2015 fast jede zweite Frau in Teilzeit (BA Statistik). Bei den Männern hingegen war nur rund jeder Zehnte teilzeitbeschäftigt. Diese unterschiedlichen Teilzeitquoten von Frauen und Männern verweisen darauf, dass Frauen immer noch in großer Mehrheit die innerfamiliäre Verantwortung für Kinder und/oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen. Darauf deutet auch die Erwerbstätigenquote von Müttern und Vätern mit mindestens einem Kind unter drei Jahren hin. Im Jahr 2014 waren nur 31,5 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Die Erwerbsbeteiligung der Väter mit einem oder mehreren Kindern unter drei Jahren lag dagegen bei 81,6 Prozent (BMFSFJ).

Zur Vertiefung:
  • Women-on-Board-Index 100, eine Studie von „Frauen in die Aufsichtsräte e. V“
  • BA Statistik (Hg.): (2015): Der Arbeitsmarkt in Deutschland 2015
  • BMFSFJ (Hg.) (2016): 3. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland