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Logo: Vielfalt ohne Alternative

Vorurteil: "Inklusionsprogramme in Schulen senken die Qualität des Schulunterrichts."

Falsch, denn:

  • Vielfalt ist ein Gewinn für alle Schülerinnen und Schüler.
  • Gemeinsames Lernen ist ein Menschenrecht.
  • Oft sind besonders Kinder mit besonderem Förderbedarf oder mit Zuwanderungsgeschichte besonders lernbegierig. Sie benötigen jedoch individuelle Unterstützung.

Fakten und Argumente:

Vielfalt ist ein Gewinn für alle Schülerinnen und Schüler.

Inklusion bedeutet Zugehörigkeit - also das Gegenteil von Ausgrenzung. Gelungene Inklusion in der Schule bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler überall dabei sein kann.

Inklusion wird häufig in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung thematisiert. Die jährlich errechnete Inklusionsquote beziffert den Prozent-Anteil der Schülerinnen und Schüler, die einen Förderbedarf haben und inklusiv, also mit Nichtbehinderten gemeinsam, an einer Regelschule unterrichtet werden. Die Inklusionsquote ist von 13,2% im Schuljahr 2000/01 auf 31,4% im Schuljahr 2013/14 gestiegen. In einigen Bundesländern beträgt sie bereits mehr als 50%, wie in Bremen (51%) oder Schleswig-Holstein (67%).

Während in Deutschland die Inklusionsquote also kontinuierlich gestiegen ist, sind z.B. die PISA-Ergebnisse der Schüler/-innen in Deutschland in allen drei Kompetenzbereichen stetig besser geworden. Allein im Lesen gab es eine Steigerung von 484 Punkten im Jahre 2000 auf 509 Punkte im Jahre 2005. Wenn das gemeinsame Beschulen aller Kinder einen negativen Effekt auf die Lernergebnisse haben würde, müsste sich dies auch in diesen Vergleichsarbeiten abbilden. Das Gegenteil ist aber der Fall.

Diese Verbesserung ist übrigens nicht auf eine Steigerung der oberen Leistungsgruppen zurückzuführen, sondern auf die Leistungssteigerungen im unteren Leistungssegment. Da z.B. auch der Anteil der hier teilgenommenen Schüler/-innen mit Zuwanderungshintergrund seit 2006 um ca. 8% zugenommen hat (PISA 2016, S. 339), kann auch dieser Vielfaltaspekt nur positive Wirkungen haben.

Gemeinsames Lernen ist ein Menschenrecht.

Dies ist zum Beispiel in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben – und das ist auch in Deutschland geltendes Recht. Demnach darf in Deutschland niemand mehr aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Deutschland hat sich verpflichtet, Schritt für Schritt ein inklusives Bildungssystem aufzubauen.

Die Schülerschaft in Deutschland wird insgesamt bunter. Diese Vielfalt ist die Chance für ein gemeinsames Aufwachsen und Lernen aller Kinder, wie es in anderen Ländern bereits üblich ist (z.B. in Schweden, Norwegen oder Kanada). Der schulischen Leistung ist es zuträglich.

Es gibt keine Hinweise, dass Kinder ohne Behinderung durch gemeinsames Lernen weniger oder langsamer lernen, als sie dies in einer homogenen Lerngruppe tun.

Oft sind besonders Kinder mit besonderem Förderbedarf oder mit Zuwanderungsgeschichte besonders lernbegierig. Sie benötigen jedoch individuelle Unterstützung.

Einige Kinder und Jugendliche haben besondere Lernbedürfnisse. Sie brauchen oftmals eine individuelle und ganzheitliche Unterstützung, damit sie ihrer eigenen Potentiale ausschöpfen können. Denn jedes Kind hat ein Recht auf das größtmögliche Maß an Bildung. Dies bedeutet jedoch, dass eine individuelle Förderung allein die Potenziale eines jeden jungen Menschen ermöglicht – sei er nun hochbegabt oder hat er andere besondere Fähigkeiten und Potenziale. Ein solcher individueller Förderansatz kommt allen jungen Menschen zugute. Er muss aber auch finanziert werden. Das ist eine Aufgabe der Politik, dies zu gewährleisten.