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Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Gesetzentwurf "zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht"

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht" (19/4568) vorgelegt, mit dem Wahlrechtsausschlüsse in Deutschland und in Europa abgeschafft werden sollen. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf das Bundes- und Europawahlgesetz.

In der Begründung zum Gesetzentwurf führen sie u.a. aus, dass Einschränkungen des Wahlrechts verfassungs- und völkerrechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sind. Diskriminierende Einschränkungen, wie der Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderung sind stets ausgeschlossen. In Deutschland werden beispielsweise laut einer Studie aus dem Jahr 2016 knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Bereits im Koalitionsvertrag wurde ein inklusives Wahlrecht für alle angekündigt: "Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Die Koalitionsfraktionen empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen." (vgl. Koalitionsvertrag Seite 95) Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse von Menschen mit Behinderung ausdrücklich. Mit dem Gesetzentwurf der Opposition besteht die Chance, diesen Punkt des Koalitionsvertrages umzusetzen.

Der Gesetzentwurf ist im Anhang beigefügt.

1904568.pdf