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Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Was gilt es bei Aufträgen zu Fotos / Videos u.ä. zu beachten?

Erstellt von Dr. Till Kreutzer, iRights.Law Rechtsanwälte

Abgesehen von den üblichen Regelungen in Bezug auf die Leistung (wann, wo, Honorar usw.) sollte geregelt werden, welche Nutzungsrechte auf den*die Auftraggeber*in übergehen sollen. Von erheblicher Bedeutung sind dabei folgende Aspekte:

  • Die gestatteten Nutzungsarten (online, offline, Druck, Sende- und Streamingrechte, Nutzung in der Werbung, Bearbeitungsrechte usw.);
  • Die Dauer der Rechtsübertragung (zeitlich begrenzt, unbegrenzt);
  • Die räumliche Geltung (bei Nutzungen über das Internet sollten weltweite Nutzungsrechte eingeholt werden);
  • Die Exklusivität (ausschließliche oder nicht ausschließliche Nutzungsrechte);
  • Sollen die Inhalte als Open Content publiziert werden, müssen exklusive und umfassende Nutzungsrechte, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt, eingeholt werden. Hierauf sollte besonders hingewiesen werden.