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Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Qualifizierung in Werkstätten - Kleine Anfrage

In der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage "Qualifizierung in Werkstätten für behinderte Menschen und Übergangsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diese die Interpretation zurückgewiesen, dass Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eine berufliche Sackgasse ohne ausreichende Perspektiven für die dort Arbeitenden sind. Die Bundesregierung betont, dass die Leistungen der Werkstätten auch darauf gerichtet seien, die im Berufsbildungsbereich erworbene Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Mit diesem Ziel böten die Werkstätten zahlreiche arbeitsbegleitende Maßnahmen an, außerdem seien sie laut SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) dazu verpflichtet, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, so die Regierung.

Ferner teilt die Bundesregierung mit, dass über das Fachgespräch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Leistungsträgern, Einrichtungsträgern und Verbänden am 12. Mai 2017 zur Berichterstattung durch das „Team Wallraff“ vom Februar 2017 dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages rechtzeitig vor der nächsten Sitzung am 21. Juni 2017 ein ausführlicher schriftlicher Bericht vorgelegt werden soll.

Zur Finanzierung der Werkstatträte wird festgestellt, dass es keine generelle Regelung gibt,  dass in den Tageskostensätzen je Tag und Beschäftigten ein Betrag in Höhe von 0,50 Euro für die Arbeit der Werkstatträte vorgesehen ist.

Weitere Informationen z. B. zum Fachkonzept, zum Vorrang der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, der sozialen Teilhabe sowie zur Weiterentwicklung der Werkstätten können der beiliegenden Antwort der Bundesregierung im Anhang entnommen werden.

Kleine Anfrage der Bündnis90_Die Grünen_Qualifizierung in Werkstätten.pdf