Zum Hauptinhalt springen

Zum Internationalen Tag des Übersetzens: Der Paritätische fordert einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung beim Zugnag zu sozialen und gesundheitlichen Leistungen.

Der 30. September ist der Internationale Tag des Übersetzens. Die UN-Vollversammlung hat dieses Datum im Mai 2017 offiziell zum International Translation Day ausgerufen und würdigt damit Übersetzer*innen, Dolmetscher*innen und Terminologen, die maßgeblich zur Verständigung zwischen den Nationen und zum Weltfrieden beitragen.

Dolmetschen und Übersetzen, auch als Sprachmittlung bezeichnet, ist aber auch ein wichtiges Instrument für gleichberechtigte Teilhabe von Migrant*innen. Daher setzt sich der Paritätische für die Sicherung der Sprachmittlung als Voraussetzung für Chancengleichheit beim Zugang zu Sozialleistungen.

Trotz diverser Lösungsansätze vor Ort bekommt der Paritätische viele Problemmeldungen bezüglich der sprachlichen Verständigung im Kontext der Beantragung, Ausführung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Die Problemmeldungen erreichen den Paritätischen überwiegend aus den Bereichen: Psychosoziale Versorgung von für Flüchtlingen und Folteropfer, Gesundheitsversorgung, Migrations- und Flüchtlingssozialarbeit, Frauen- und Familienhilfe, Behindertenhilfe.

Bemängelt werden vor allem fehlende gesetzliche Grundlagen für die Refinanzierung der Sprachmittlung, aber auch verlässliche Qualitätsstandards für die Sprachmittlung und schneller Zugang zu dieser Dienstleistung. Betroffen sind nicht nur neu zugewanderte Asylbewerber*innen oder anerkannte Flüchtlinge, sondern auch weitere Gruppen wie Arbeitsmigrant*innen aus Drittstaaten, Unionsbürger*innen und Spätaussiedler*innen. Bestimmte soziale Leistungen wie die der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, oder aber auch Sozialversicherungsleistungen wie die medizinische Versorgung nach dem SGB V, können häufig entweder gar nicht oder nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen in Anspruch genommen werden, wenn sprachliche Kommunikation nicht gesichert ist – nicht selten trotz bestehender Rechtsansprüche betroffener Personen auf diese Leistungen. Durch erschwerte sprachliche Kommunikation kann es zu Problemen bei der tatsächlichen Gewährung von Sozialleistungen und zur Minderung deren Qualität oder des Leistungsumfangs kommen. Schwerwiegende Folgen wie fehlende Existenzsicherung durch fehlerbehaftete oder verzögerte Verwaltungsakte in den Bereichen des SGB II oder des SGB XII oder Falschbehandlung bei der medizinischen Versorgungsind nur einige Beispiele.

Sprachliche Verständigung ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zu bestimmten sozialen Leistungen und somit für gesellschaftliche Teilhabe. Für viele in Deutschland lebende Eingewanderte stellen jedoch Sprachbarrieren eine Hürde bei der Wahrnehmung ihrer sozialen Rechte dar. In der im Sommer 2020 in den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege durchgeführten Umfrage berichteten 42 Prozent der Befragten von Fällen, bei denen die Entgegennahme von SGB II- Anträgen von Jobcenter mit Hinweis auf fehlende Deutschkenntnisse verweigert wurde. Fallbeispiele Paritätischer Mitgliedsorganisationen verdeutlichen zudem die fatalen Folgen der fehlenden Sprachmittlung im Rahmen der Gesundheitsversorgung.

Die Sozialgesetzbücher beinhalten keine Regelungen zur sprachlichen Verständigung mit nicht deutschkundigen Leistungsberechtigten. Es bestehen zwar viele lokale Lösungen und Initiativen, finanziert durch Projekte, Kommunen oder Bundesländer. Um die sprachliche Verständigung durch eine adäquate Sprachmittlung flächendeckend zu sichern, ist es notwendig, einen rechtlichen Anspruch auf Sprachmittlung festzuschreiben. Er ist vergleichbar zur Regelung für Personen mit einer Hör- oder Sprechbehinderung im SGB I und SGB X zu regeln.

Daher fordern wir Schaffung einer übergreifenden gesetzlichen Grundlage für Sprachmittlung im Rahmen der Ausführung von Sozialleistungen durch Änderung im SGB I.