Zum Hauptinhalt springen

Zusätzlicher Rückenwind für die Paritätische Forderung nach einer Mindestrente: neue Forschungen des DIW

Die Altersarmut in Deutschland wächst rasant. Schon heute sind etwa ein Fünftel der Rentnerinnen und Rentner von Armut betroffen. Für sie heißt Altersarmut häufig "lebenslänglich", denn sie haben kaum eine Aussicht, ihre Einkommen aus eigener Kraft zu erhöhen, im Gegenteil: Die Wohn- und Lebenshaltungskosten steigen häufig schneller als die Renten. Daran ändert auch die neue Grundrente wenig, denn von ihr profitieren nur langjährig versicherte Menschen. Viele besonders von Armut bedrohte ältere Menschen verfügen aber nicht über die notwendige Zahl an Versicherungsjahren und den Mindestanspruch an Rente, der für die Grundrente notwendig ist. Sie sind zu arm für die Grundrente. Doch selbst mit einem Anspruch auf Grundrente, mit Riester-Vorsorge, gesetzlicher Rente und ergänzender Grundsicherung können Menschen trotzdem weiter arm sein.

Der Paritätische will sich damit nicht abfinden. Er fordert bereits seit 2018, eine Mindestrente einzuführen: „Der Paritätische fordert eine Mindestrente in der Gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die langjährig mehr als geringfügig sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder in entsprechendem Umfang Zeiten der Kindererziehung oder Pflege nachweisen können. Die Mindestrente sollte so bemessen sein, dass sie den Grundsicherungsbedarf für einen Ein-Personen-Haushalt einschließlich eines Zuschlags von zehn Prozent übersteigt. Eine solche Mindestrente würde die steuerfinanzierte Grundsicherung massiv entlasten und sollte deshalb aus Steuermitteln finanziert und durch die Gesetzliche Rentenversicherung ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden. Anspruchsberechtigt sollen sowohl Zugangs- als auch Bestandsrentner sein, sie umfasst darüber hinaus auch Erwerbsminderungsrentenberechtigte.“

Die Umsetzung dieses Vorschlags würde es ermöglichen, ältere Menschen vor Armut zu schützen und ihnen finanzielle Sicherheit im Alter zu bieten. Damit würde ein Defizit ausgeglichen, dass das deutsche Alterssicherungssystem im Gegensatz zu anderen Staaten aufweist: Auch langjährig Versicherte haben in Deutschland keinen Anspruch auf eine Mindestrente.

Forschende des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben sich in dieser Woche dem Problem gewidmet und empfehlen ganz im Sinne der Paritätischen Vorschläge ebenfalls eine Mindestrente. Wie auch der Paritätische, verweist auch das DIW auf das positive Beispiel der österreichischen Alterssicherungspolitik.

Die lesenswerte Publikation des DIW dazu finden Sie unter folgendem Link:
www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.823995.de/diw_aktuell_72.pdf