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Zwei Ärztinnen als unparteiische Mitglieder für den G-BA nominiert

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Krankenkassen haben sich auf zwei neue Vorschläge für die Benennung der beiden unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geeinigt. Der G-BA ist das das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Nach dem expliziten Widerstand der Politik gegen ihre Kandidaten einigten sich der G-BA nun auf zwei anerkannte Medizinerinnen.

Die Seite der Leistungserbringer (Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte) verständigte sich auf die Benennung von Prof. Dr. Elisabeth Pott, langjährige Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Die Krankenkassen schlagen Monika Lelgemann vor, ehemalige Leiterin des Bereichs „Evidenzbasierte Medizin“ beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund (MDS) und kommissarische Leiterin des Gesundheitsamts Bremen.

Die Patientenvertreter/innen im G-BA hatten sich hingegen für eine erneute Benennung von Regina Klakow-Franck ausgesprochen, konnten sich mit ihrem Vorschlag jedoch nicht durchsetzen.

Als unparteiischer Vorsitzender des G-BA wurde bereits erneut Prof. Josef Hecken vorgeschlagen.

Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit aller Bundestagsfraktionen hatten in der letzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl zwei Vorschläge einstimmig abgelehnt. Ein bis dahin einmaliger Vorgang. Begründet wurde die Absage mit der wirtschaftlichen Nähe von Lars Lindemann - Kandidat der Leistungserbringer und bis 2013 als Abgeordneter für die FDP im Bundestag sowie Hauptgeschäftsführer eines Ärzteverbandes - und Uwe Deh - Kandidat der Krankenkassen und ehemaliges Vorstandsmitglied der AOK - zu verschiedenen Lobbyorganisationen im Gesundheitswesen.

Nach der Ablehnung der Kandidaten hatten Krankenkassen- und Klinikseite sechs Wochen Zeit neue Vorschläge vorzulegen. Sieht der Gesundheitsausschuss des Bundestages bei den neuen Kandidaten die Voraussetzungen gemäß § 91 Absatz 2 SGB V nun erfüllt, muss er nicht tätig werden. Widerspricht der Ausschuss erneut, beruft das Bundesministerium für Gesundheit die unparteiischen Mitglieder des G-BA.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wird nach der Bundestagswahl über die beiden neuen Vorschläge beraten.

Die Amtszeit der unparteiischen Mitglieder im G-BA beträgt sechs Jahre, die Neuberufung ist für 2018 erforderlich. Nähere Informationen unter: https://www.g-ba.de/institution/struktur/unparteiische/