Zum Hauptinhalt springen

Zwei Befassungsbeschwerden zu Gefangenentelefonie – Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAGS)

Stellungnahme Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe – Verfassungsbeschwerden zu Gefangenentelefonie.

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts befasst sich mit den Verfassungsbeschwerden des Herrn B (2 BvR 917/20) und des Herrn C (2 BvR 314/21) zur Gefangenentelefonie.

Inhaftierte Menschen müssen größere Hürden nehmen, wenn sie telefonieren möchten. Telefongespräche sind durch Überwachung und hohe Telefonkosten begrenzt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAGS) hat als sachkundige Dritte Stellung genommen und sich zu den Fragen, wie die Gefangenentelefonie in den unterschiedlichen Bundesländern geregelt ist, welche Schwierigkeiten in der Praxis mit deren Umsetzung bestehen und welchen Stellenwert sie für die Resozialisierung hat, geäußert.