Zweiter Wohnungslosenbericht der Bundesregierung liegt vor: Ausmaß von Wohnungslosigkeit hat zugenommen – 2024 gibt es rund 531.000 wohnungslose Menschen in Deutschland.
Mit dem aktuellen, seit 08.01.2025 vorliegenden Wohnungslosenbericht wird nun nach 2022 zum zweiten Mal ein gesamtdeutscher Überblick über das Ausmaß und die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Der Bericht enthält Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit in Deutschland. Anfang 2024 leben demnach im Bundesgebiet insgesamt 531.601 Menschen in Wohnungslosigkeit (Doppelerfassungen rausgerechnet).
Dies Zahlen des Wohnungslosenberichts beziehen sich auf drei im Zentrum stehende Gruppen:
- Die untergebrachten wohnungslosen Personen: 439.466 Personen (31.1.2024)
- verdeckte wohnungslosen Personen, die bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (Februar 2024: 60.435, davon 4.631 ebenfalls untergebracht)
- wohnungslose Menschen ohne Unterkunft, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben (Februar 2024: 47.270, davon 10.939 ebenfalls untergebracht)
Die Daten zu den untergebrachten wohnungslosen Personen erhebt jährlich zum 31.1 das Statistische Bundesamt im Rahmen einer Unterbringungsstatistik. Zur Anzahl der verdeckt wohnungslosen Menschen und wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft hat das BMWSB einen Forschungsauftrag für eine Befragung und Hochrechnung vergeben.
Gegenüber 2022 sind die Zahlen massiv gestiegen, insbesondere bei den wohnungslosen Menschen in einer Unterbringung (+ 261.366). Ebenfalls gestiegen, wenn auch weniger drastisch ist die Anzahl der Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit (+ 3.804) und von wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft (+ 3.831).
Der Anstieg bei den untergebrachten wohnungslosen Personen ist dem Bericht zufolge insbesondere auf zwei Umstände zurückzuführen: Zum einen handelt es sich bei der Statistik um eine neue Erhebung, die zu Beginn zu Untererfassungen geführt hat, die nach und nach erst ausgeglichen werden. Zum anderen erfasst die Statistik untergebrachter wohnungsloser Menschen gemäß gesetzlicher Definition von Wohnungslosigkeit auch in Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Personen. So sind 136.900 geflüchtete Ukrainer*innen neu in der Statistik enthalten. Zwar gibt es auch bei den anderen Wohnungslosengruppen Erklärungsansätze für leichte Untererfassungen, aber der Bericht konstatiert: „Insgesamt ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahl der wohnungslosen Menschen trotz aller Anstrengungen, Wohnungslosigkeit zu überwinden, gestiegen ist“.
Genauere Angaben zu den drei Gruppen von wohnungslosen Menschen sind dem Bericht zu entnehmen, insgesamt sind drei Schwerpunkte anhand soziodemografischer Merkmale zu identifizieren:
- Untergebrachte wohnungslose Personen sind zu einem sehr großen Teil ausländische Staatsangehörige, die aktuell zu fast einem Drittel aus der Ukraine stammen. Sie sind relativ jung und leben überwiegend in Haushalten mit Kindern.
- Unter den verdeckt wohnungslosen Personen findet sich die Mehrheit der nicht untergebrachten wohnungslosen Frauen. Diese sind zumeist jung und deutsche Staatsbürgerinnen.
- Wohnungslose Personen ohne Unterkunft sind mehrheitlich männlich, mehrheitlich deutsch, zwischen 30 und 65 Jahre alt und, wenn sie deutsch sind, überwiegend alleinstehend.
Politische Einschätzung:
Das im aktuellen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung dokumentierte Ausmaß an Wohnungslosigkeit ist dramatisch. Über 531.000 Menschen wohnungslose Menschen zeigen, dass die Bundesregierung mit ihrer Strategie, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden gescheitert ist. Auslaufende Sozialbindungen von Wohnungsbeständen und das drohende Auslaufen der Mietpreisbremse werden die Situation weiter verschärfen. In der Wohnungspolitik darf es kein „Weiter so“ geben. Bund, Länder und Kommunen sind nun gefordert, ein Sofortprogramm gegen Wohnungslosigkeit und für bezahlbare Wohnungen zu erarbeiten. Die demokratischen Parteien müssen eine gemeinsame Kraftanstrengung unternehmen. Wir brauchen jetzt ein Sofortprogramm für mehr Prävention vor Wohnungslosigkeit, mehr Mieter*innenrechte, die Förderung von gemeinnützigen Vermietern und massive Investitionen in den Rückkauf, Ankauf und Erhalt von kommunalen Wohnungsbeständen.