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DAKJ: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines Regelbetriebs in Kindertageseinrichtungen und Schulen unter Bedingungen der Pandemie

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ) hat "Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines Regelbetriebs und zur Prävention von SARS-CoV-2-Ausbrüchen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder Schulen unter Bedingungen der Pandemie und Kozirkulation weiterer Erreger von Atemwegserkrankungen" vorgeschlagen.

Die Autor*innen der Stellungnahme betonen, dass es das übergeordnete Ziel sei, Kindern und Jugendlichen in Zukunft den Besuch von Kitas und Schulen zu ermöglichen und eine völlige Lockdown-Situation zu vermeiden. Gleichzeitig soll für Erzieher*innen sowie für Lehrer*innen (und weiteren in den Einrichtungen engagierten erwachsenen Kontaktpersonen) eine sichere Arbeitssituation und ein angemessener Schutz vor Ansteckung gewährleistet werden. Dieser gilt auch für die Familien der Kinder, der Lehrer*innen und des Betreuungspersonals.

Lehrkräfte in Schulen und das Personal in Kindertageseinrichtungen haben nach aktueller Einschätzung der Autor*innen in diesen Einrichtungen bei Einhaltung von basalen Hygienemaßnahmen nur ein geringes Ansteckungsrisiko durch Kontakte zu potentiell infizierten Kindern.

Die gegenwärtig verfügbaren Daten sprechen laut Stellungnahme für eine nach Alter der Kinder und Jugendlichen differenzierte Strategie der Präventionskonzepte, um das Risiko von Infektionsereignissen zu minimieren, diese einzugrenzen und das pauschale Schließen von Kitas und Schulen als Erstmaßnahme zu verhindern.

Um einen weitestgehenden Regelbetrieb von Kitas und Schulen zu ermöglichen, ist es der DAKJ zufolge notwendig, ein Konzept zu entwickeln, das es erlaubt,

(a) Atemwegsinfektionen durch saisonal typische virale Erreger durch eine risikoadaptierte Teststrategie von den durch SARS-CoV-2 hervorgerufenen zu unterscheiden;

(b) Veränderungen des Infektionsgeschehens durch eine Kombination von anlassbezogenen Testungen (z.B. durch Berücksichtigung von Urlaubs- und Reiserisiken, Sozialanamnese, Risikogruppenzugehörigkeit) und ggf. auch wissenschaftlich begleiteten Sentinel-Untersuchungen unter regelmäßiger Einbeziehung von pädagogischen Fachkräften rasch zu erkennen;

(c) einen Überblick über die sich entwickelnde epidemiologische Situation im sozialen Kleinraum (Schule, Kita, Stadtviertel) zu gewinnen und regional zu verfolgen, um frühzeitig und gezielt, d.h. eingrenzend, reagieren zu können;

(d) durch organisatorische Vorbereitungen die Voraussetzungen zu schaffen, dass es bei einem Infektionsereignis nicht zu einer unkontrollierten Ausbreitung innerhalb der Einrichtung kommt. Diese Konzepte müssen vorab mit dem Gesundheitsamt abgesprochen werden. Die Ansprechpartner im Ereignisfall sollen vorab festgelegt sein. Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen und Betreuer*innen sollen im Vorfeld über die Maßnahmen und deren Hintergrund umfassend informiert werden;

(e) strukturierte Ausbruchsuntersuchungen bei Clustergeschehen in Schulen, Kitas und in Kommunen entsprechend den allgemeinen etablierten Prinzipien des strukturierten Ausbruchsmanagements durch Ausbruchsteams durchzuführen. Hierbei sind Hinweise zu einem abgestimmten Vorgehen zielführend, die in Form eines Leitfadens vom RKI publiziert wurden.

Nach Einschätzung der Autor*innen ist der Regelbetrieb von Kitas und Schulen in Regionen mit niedriger Inzidenz von SARS-CoV-2-Infektionen/COVID-19-Fällen unter Wahrung von definierten basalen Hygienestandards möglich. Abweichungen vom Regelbetrieb können durch eine steigende Inzidenz in der Region oder durch ein konkretes Ausbruchsgeschehen notwendig werden. Diese Abweichungen haben einem mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmenden Stufenkonzept zu folgen, bei dem die vollständige Schließung der gesamten Einrichtung erst am Ende stehen darf.

Die Autor*innen weisen darauf hin, dass das Einhalten von Abstandsregeln und das durchgängige Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung (MNB) bei engem Kontakt zu den Kindern bei Erziehern in Kitas nicht möglich sind. Visiere ersetzen eine MNB nicht, sie können jedoch in vielerlei Hinsicht sinnvoll eingesetzt werden und sollten den Vorzug erhalten vor gänzlichem Verzicht auf eine MNB.

Die Stellungnahme ist auf der Homepage der DAKJ zu finden:

www.dakj.de/wp-content/uploads/2020/08/DAKJ-SN-Aufrechterhaltung-Regelbetrieb-Gemeinschaftseinrichtungen.pdf