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Verfall von Urlaubsansprüchen - aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht

Schon in der Vergangenheit musste das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zum Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mehrfach ändern, weil der Europäische Gerichtshof fundamentale Grundsätze des deutschen Urlaubsrechts für unionsrechtswidrig erklärte. Der dadurch ausgelöste tiefgreifende Wandel des deutschen Urlaubsrechts hat durch eine Reihe von Entscheidungen des Gerichtshofs aus jüngerer Zeit wieder an Dynamik gewonnen. Eine Frage, um die es dabei immer wieder ging, war, ob nicht genommener Urlaub mit Ablauf des Urlaubsjahres ohne Weiteres verfällt, insbesondere wenn Arbeitnehmer*innen (langzeit-)erkrankt, erwerbsgemindert oder aus sonstigen Gründen gehindert waren, ihren Urlaub zu nehmen. Die Fachinformation stellt hierzu einige ausgewählte höchstrichterliche Entscheidungen vor und erläutert die Entwicklung der Rechtsprechung.

Fachinformation_Verfall_Urlaubsansprüche_15_10_20.pdfFachinformation_Verfall_Urlaubsansprüche_15_10_20.pdf