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Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht verabschieden: 22 zivilgesellschaftliche Organisationen schreiben offenen Brief an Bundestagsabgeordnete

Pressemitteilung
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 30.05.2019

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen, darunter auch der Paritätische Gesamtverband, fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem offenen Brief auf, dem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz zielt auf Ausgrenzung und verstößt gegen Grund- und Menschenrechte, so die scharfe Kritik. Insbesondere die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus sind inakzeptabel und werden dramatische Auswirkungen für die Betroffenen haben, warnen die Organisationen.

„Das Gesetz ist ein Eingriff in die Grund- und Menschenrechte. Die geplanten Kürzungen bis hin zu nahezu vollständigen Streichungen von Asylbewerberleistungen verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die massive Ausweitung der Abschiebungshaft greift in vollkommen unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freiheit der Person ein. Abschiebungshaft droht zum Normalfall zu werden, anstatt verfassungskonform nur als letztes Mittel angewendet zu werden. Dabei ist die Inhaftierung einer der stärksten Eingriffe des Staates in die Rechte eines Menschen“, kritisiert Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Organisationen warnen in dem von Pro Asyl, dem Paritätischen und Save The Children initiierten Brief: Das Gesetz sieht unter anderem vor, den in anderen EU-Staaten Anerkannten nach zwei Wochen jegliche Sozialleistungen zu entziehen. Massive Kürzungen der Sozialleistungen würden sogar Menschen betreffen, die noch mitten im Gerichtsverfahren stecken und bei denen noch nicht abschließend entschieden wurde, ob ihnen in Griechenland, Italien oder Bulgarien menschenunwürdige Aufnahmebedingungen drohen. Daneben enthalte das neue Gesetz massive Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft, deren Anwendung stark ausgeweitet werden soll und beinahe jeden treffen könnte. Abschiebungshaft soll in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden – dies gilt selbst für Familien und Kinder. Das widerspricht der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Abschiebungshaft und Strafhaft streng zu trennen sind. Der neue prekäre Status der Duldung light soll alle Menschen treffen, die ihrer Pflicht, ein Ausweisdokument zu besorgen, nicht nachkommen – dabei ist das für manche Menschen unmöglich. Für Jugendliche und junge Erwachsene hätte dieser Status dramatische Folgen, da er ihnen den Weg in ein Bleiberecht versperrt. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende in Deutschland permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben.