Das Recht auf eine Geburtsurkunde aus kinderrechtlicher Perspektive mit Vorstellung der Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de
In dieser Inforeihe steht das Internetportal www.recht-auf-geburtsurkunde.de im Fokus. Es ist Teil des Projekts "Papiere von Anfang an" des Deutschen Instituts für Menschenrechte, gefördert von der CMS Stiftung. Die Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de informiert über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben zum Recht auf eine Geburtsurkunde. Neben einem FAQ rund um Fragen zur Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können, wurde die Website 2023 auf Englisch und Arabisch übersetzt sowie um ein FAQ in Einfacher Sprache und einen Online-Wegweiser für Eltern ergänzt.
Sophie Funke stellt die Website und die damit zusammenhängenden kinderrechtlichen Vorgaben vor. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dort befasst sie sich u.a. mit den Themen Zugang zum Recht von Kindern und Jugendlichen, Kindgerechte Justiz und Flucht.
An der Veranstaltung wirkt mit:
Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.
Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org