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Fachtagung Flüchtlinge und Migrant*innen beraten: Aktuelle Themen des Asyl- und Aufenthaltrechts

Im Asyl- und Aufenthaltsrecht ist derzeit viel Bewegung, zu den jüngst ergangenen Gesetzesänderungen werden sich im Laufe des Jahres voraussichtlich noch weitere Veränderungen anschließen. Die Fachtagung beschäftigt sich entsprechend in einem Schwerpunkt mit der neueren Gesetzgebung, u.a. dem kommenden Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie den bis Dezember erwarteten gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Migrationspakets II. Teil davon wird auch ein Beitrag zur aktuellen Rechtsprechung im Asyl- und Aufenthaltsrecht sein.

 

Darüber hinaus soll auch ein Blick nach Europa geworfen werden. Einen weiteren Schwerpunkt wird daher die Sekundärmigration Geflüchteter innerhalb der Europäischen Union sowie aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Dublin-III-VO bilden.

Neben diesen Themenkomplexen wird durch den Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. zum Thema Menschenhandel im Kontext der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Beratung informiert und die für viele Geflüchtete zunehmend relevante Frage der Einbürgerung behandelt.

Neben all diesen Themen soll bei einer Präsenztagung selbstverständlich auch der kollegiale Austausch und die Besprechung mitgebrachter Fallfragen nicht zu kurz kommen. Unter anderem ein Praxisaustausch zum Umgang mit Ausländerbehörden wird hierfür Raum bieten.

Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter*innen insbesondere paritätischer Mitglieds-organisationen, die Flüchtlinge beraten. Die Fortbildung richtet sich ausdrücklich an Berater*innen mit Vorkenntnissen im Flüchtlings- und Asylrecht. Zu der Veranstaltung sollen Gesetzestexte in der aktuellen Version mitgebracht werden.

Tagungsleitung: 
Thorben Knobloch, Paritätischer Gesamtverband

Fachreferentinnen: 
Kirsten Eichler, GGUA
Laura Hilt, KOK

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