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MBE-Fortbildung ´Freizügigkeit von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU: Erlaubnis zum Daueraufenthalt/EU und §38a AufenthG´ (online)

Der Austausch steht nur einem geschlossen Teilnehmerkreis zur Verfügung und findet per Videokonferenz statt.

Kosten: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.

 

Zeiten: 23.11.2022 von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Sie haben die Möglichkeit sich bis einschließlich 20.11.2022 anzumelden.


 

Liebe Kolleg*innen,

wir laden Sie herzlich zu unserer Online-MBE-Fortbildung. 

Referent:Claudius Voigt

Kurzbeschreibung:

Anders als Unionsbürger*innen können Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Staat nicht einfach nach Deutschland umziehen. Sie haben zwar in den allermeisten Fällen eine innereuropäische Reisefreiheit, jedoch keine unbeschränkte Freizügigkeit für eine dauerhafte Niederlassung in einem anderen EU-Staat. Personen, die in einem anderen EU-Staat eine „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU“ besitzen, weil sie dort schon jahrelang leben, können jedoch unter erleichterten Bedingungen auch in Deutschland einen Aufenthaltstitel erlangen: Für diese Personen ist in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG vorgesehen, mit der auch die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit besteht. Dieses Aufenthaltsrecht stellt somit eine Möglichkeit innereuropäischer Mobilität auch für Drittstaatsangehörige dar und bildet oftmals die rechtliche Grundlage einer transnationalen Lebenswirklichkeit.
 
Die Voraussetzungen für den § 38a AufenthG sind allerdings nicht leicht zu erfüllen: Neben der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in dem anderen EU-Staat muss in der Regel in Deutschland der Lebensunterhalt gesichert sein, und eine Arbeitserlaubnis wird nur mit Vorrangprüfung erteilt. Dennoch spielt dieses Aufenthaltsrecht eine zunehmend wichtige Rolle in der Praxis der MBE.

In der Fortbildung sollen unter anderem folgende Inhalte thematisiert werden:

 ·         Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU in den anderen EU-Staaten

·         Voraussetzungen des § 38a AufenthG in Deutschland

·         Sicherung des Lebensunterhalts

·         Arbeitsmarktzugang

·         Anspruch auf Sozialleistungen

·         Familiennachzug

·         Aufenthaltsverfestigung: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU / Niederlassungserlaubnis in Deutschland
 

 

(Bitte lassen Sie sich von den folgenden Zahlen (Anmelde/Freie-Plätze) nicht irritieren - hierbei handelt es sich um ein Systemfehler. Für diese Veranstaltung gibt es keine Teilnehmerbegrenzung.)

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