Online-Seminar: Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit
Seit dem 1. Januar 2017 sind alle Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter*innen verpflichtet, eine*n Beauftragte*n für Medizinprodukte-Sicherheit zu benennen und die entsprechenden Aufgaben und Strukturen umzusetzen.
Diese Fortbildung vermittelt alle wichtigen aktuellen Inhalte für die strukturelle und praktische Umsetzung dieser Rolle in einer Gesundheitseinrichtung. Vorkenntnisse im Bereich Medizinprodukterecht, z. B. durch eine Fortbildung zur/zum Medizinprodukte-Beauftragte*n, sind keine Voraussetzung.
Ziele und Inhalte
- Refresher Medizinproduktebetreiberverordnung
- Refresher Medizinprodukterechtdurchführungsgesetz
- Hauptaufgaben Betreiber von Medizinprodukten
- Hauptaufgaben Benutzer von Medizinprodukten
- Rolle Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit
- Das Meldewesen in der Praxis
- Fallsituationen und Herausforderungen in der Praxis
- Checklisten für die Praxis
Interessiert?
Bitte melden Sie sich auf der Webseite des Paritätischen Thüringen für das Seminar an.