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Online-Seminar: Betreuungsgerichtliches Genehmigungsrecht

Im Online-Seminar werden unter anderem die ab 01.01.2023 geltenden Vorschriften zum Genehmigungsrecht dargestellt.

Das gilt  insbesondere für die neuen Befreiungsmöglichkeiten bei Geldverwaltungen.  Auch die veränderten Grundstücksgenehmigungen und sonstigen vom Gesetzgeber für besonders wichtig gehaltenen Genehmigungen z. B. bei Erbrechtsfragen oder Darlehensaufnahmen sind Thema. Welche Genehmigungen sind nun für die Personensorge  bzw. für die Wohnung der/des Betreuten erforderlich? Gern können vorab von den Teilnehmenden Fragestellungen in das Seminar mit einfließen, sofern diese mindestens 2 Wochen vorher über den Veranstalter an den Dozenten weitergeleitet werden.

Dozent*in: Otto Wesche, Diplom-Rechtspfleger
Ansprechpartner*in: Kathrin Salberg, Bildungsreferentin, ksalberg@parisat.de, Tel. 036202 26-153

Veranstaltungsnummer: 22RE006
Datum: 17.11.2022, 10:00 - 11:30 Uhr
Kosten: für Mitgliedsorganisationen 80,- €, sonst 90,- €

Anmeldung unter folgendem Link

Inhalte

  • Geldverwaltungsgenehmigungen
  • Grundstücksverwaltungsgenehmigungen
  • Erbrechtliche Genehmigungspflichten
  • Genehmigungen für Verträge mit wiederkehrenden Leistungen
  • Wohnungsgenehmigungen
  • Unterbringung, Zwangsbehandlung
  • Ärztliche Maßnahmen

Zielgruppe: Berufsbetreuerinnen und -betreuer, Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Interessierte

 

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