Online-Seminar: Betreuungsgerichtliches Genehmigungsrecht
Im Online-Seminar werden unter anderem die ab 01.01.2023 geltenden Vorschriften zum Genehmigungsrecht dargestellt.
Das gilt insbesondere für die neuen Befreiungsmöglichkeiten bei Geldverwaltungen. Auch die veränderten Grundstücksgenehmigungen und sonstigen vom Gesetzgeber für besonders wichtig gehaltenen Genehmigungen z. B. bei Erbrechtsfragen oder Darlehensaufnahmen sind Thema. Welche Genehmigungen sind nun für die Personensorge bzw. für die Wohnung der/des Betreuten erforderlich? Gern können vorab von den Teilnehmenden Fragestellungen in das Seminar mit einfließen, sofern diese mindestens 2 Wochen vorher über den Veranstalter an den Dozenten weitergeleitet werden.
Dozent*in: Otto Wesche, Diplom-Rechtspfleger
Ansprechpartner*in: Kathrin Salberg, Bildungsreferentin, ksalberg@parisat.de, Tel. 036202 26-153
Veranstaltungsnummer: 22RE006
Datum: 17.11.2022, 10:00 - 11:30 Uhr
Kosten: für Mitgliedsorganisationen 80,- €, sonst 90,- €
Anmeldung unter folgendem Link
Inhalte
- Geldverwaltungsgenehmigungen
- Grundstücksverwaltungsgenehmigungen
- Erbrechtliche Genehmigungspflichten
- Genehmigungen für Verträge mit wiederkehrenden Leistungen
- Wohnungsgenehmigungen
- Unterbringung, Zwangsbehandlung
- Ärztliche Maßnahmen
Zielgruppe: Berufsbetreuerinnen und -betreuer, Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Interessierte