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Online-Seminar: Die Praxis der Schuldner*innen- und Insolvenzberatung

Um Schuldner*innen stets kompetent beraten zu können, ist für die Beratenden die ständige Aktualisierung vorhandener Kenntnisse unbedingte Voraussetzung. Ständig werden sie mit einer Vielzahl neuer Gesetze und Vorschriften konfrontiert, die die alltägliche Beratungspraxis stark beeinflussen. Eine kaum noch überschaubare Flut von Gerichtsentscheidungen in zahlreichen, für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung bedeutsamen Rechtsgebieten macht es zunehmend schwieriger, die Bedeutung der einzelnen Entscheidung für die zu bearbeitenden Fälle einzuschätzen.

Um die aktuellen Entwicklungen und Gerichtsentscheidungen in die Beratungspraxis einzubinden, werden auch Gäste von Insolvenzgerichten und aus Verwalterbüros für eine Unterrichtseinheit eingeladen. Die Veranstaltung wird sich außerdem - wie gewohnt - thematisch an den Problemen der Alltagspraxis der Beratenden orientieren und dabei u. a. aktuelle Fragestellungen vorrangig aus dem Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht, Darlehens- und Inkassokostenrecht, ggf. aber auch aus anderen Rechtsgebieten aufgreifen. Fälle aus der Beratungspraxis können daher von den Teilnehmenden im Vorfeld der Veranstaltung gerne eingereicht werden.

Dozent*in: Katja Immel, Rechtsanwältin
Beratung: Kathrin Salberg, Bildungsreferentin, ksalberg@parisat.de,Tel. 036202 26-153

Veranstaltungsnummer: 21SI006
Datum: 9. und 10.11.2021, 09:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Online
Kosten: für Mitgliedsorganisationen 265,- €, sonst 300,- €

Anmeldung unter folgendem Link

Zielgruppe: Schuldner*innen- und Insolvenzberater*innen bzw. andere Fachkräfte, deren Organisationen Mitglied in einem Wohlfahrtsverband sind und die mit überschuldeten Menschen arbeiten, rechtliche Betreuer*innen

Inhalte

  • Fallbesprechung und Erfahrungsaustausch im Kreis der Teilnehmenden sowie ggf. Diskussion und Erfahrungsaustausch mit kompetenten Gesprächspartner*innen und Gästen aus der Praxis sind stets Bestandteil der Veranstaltung.
  • Thematische Anregungen der Teilnehmenden und Einzelfälle/Einzelfragen können, soweit sie rechtzeitig (bis 10 Tage) vor der Veranstaltung schriftlich bzw. per E-Mail übermittelt werden, gern berücksichtigt werden.

 

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