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Online-Seminar: Die Reform des Vormundschaftsrechtes ab 01.01.2022

Ab dem 01.01.2023 gilt die Reform des Vormundschaftsrechtes mit einigen Änderungen im elterlichen Sorgerecht und das neues Ehegattenvertretungsrecht. In Schaubildern wird ein Ausblick und Überblick über die Veränderungen und Neuerungen gegeben.

Es werden auch die Amtspflichten des Vormundes wie z. B. die Berücksichtigung des Kindeswohls, des Genehmigungsrechtes für Rechtsgeschäfte und die Pflichten und Rechte aus Anlass der Amtsbeendigung dargestellt werden.

Dozent*in: Otto Wesche, Diplom-Rechtspfleger
Kontakt: Kathrin Salberg, Bildungsreferentin, ksalberg@parisat.de, Tel. 036202 26-153

Veranstaltungsnummer: 22RE013
Datum: 11.10.2022, 14:00 - 15:30 Uhr
Teilnahmegebühr: Kosten für Mitgliedsorganisationen 80,- €, für Nicht-Mitgliedsorganisationen 90,- €

Anmeldung unter folgenden Link

Inhalt
Wer kann Vormund werden?
Was können Eltern dazu bestimmen
Wann beginnt das Amt des Vormundes
Welche Rechte und Pflichten hat der Vormund
Vormundschaftsverein als Entlastung des Jugendamtes
Aufgaben und Ende einer Vormundschaft
Neues zu Genehmigungsregeln für Vormünder

Zielgruppe: Berufsbetreuerinnen und -betreuer, Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, Interessierte

 

 

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