
Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen vor Gewalt
15 % der weiblichen Bevölkerung in Deutschland sind Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Sie sind in einem erschreckenden Ausmaß von Gewalt betroffen. Insbesondere dort, wo ungleiche Machtverhältnisse und gewaltfördernde Strukturen herrschen – wenn sie in Einrichtungen leben oder auf Unterstützung und Pflege angewiesen sind. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet in Artikel 16 dazu, jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern. In Deutschland fehlen allerdings nach wie vor eine umfassende und wirksame Gewaltschutzstrategie sowie ein zugängliches Hilfesystem.
An der Veranstaltung wirkt mit:
Sabrina Prem, wissenschaftl. Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte
Carola Pohlen, Referentin für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen, Der Paritätische Gesamtverband
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf(at)paritaet.org
Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse(at)paritaet.org
