
Schutzlücken in der polizeilichen Intervention im Vorfeld von Femiziden: Menschenrechtliche Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und ihren Kindern
Fast jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet. Untersuchungen zeigen, dass solchen Femiziden oftmals eine Meldung häuslicher Gewalt bei der Polizei vorausging, diese aber untätig blieben oder unzureichend handelten. Vergessen werden darf auch nicht: Ganz egal ob im betreuten Umgang, in der Kita, der Schule - Berührungspunkte und ein Zusammentreffen der Betroffenen mit dem meist männlichen Täter sind gerade auch im Zusammenhang mit Kindern immer wieder möglich.
Der Vortrag untersucht die Lücken in der polizeilichen Intervention zum Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher Gewalt und nimmt dabei insbesondere die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention in den Blick. Denn Deutschland ist insbesondere durch diese dazu verpflichtet, Frauen und Mädchen effektiv vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen und diese zu verhindern.
An der Veranstaltung wirkt mit:
Larissa Kanne, juristische Referentin, JUMEN e.V.
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf(at)paritaet.org
Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse(at)paritaet.org
