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Corona FAQ

Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Dublin-Verfahrens während der Corona-Krise

Laut Informationen des BAMF erfolgt seit dem 15. Juni 2020 schrittweise die Wiederaufnahme von Dublin-Überstellungen von und nach Deutschland. Zunächst sind Rückführungen in Deutschlands Anrainerstaaten auf dem Landweg, später auch sonstige Überstellungen auf dem Luftweg geplant. Das BAMF hat angekündigt, den Widerruf der Aussetzung der Abschiebungsanordnung in jedem Einzelfall individuell zu prüfen und den betroffenen Antragstellenden bzw. deren anwaltlicher Vertretung zuzustellen.

Bei Personen ab einem Alter von 60 Jahren oder solchen mit schweren Grunderkrankungen (u. a. Krebs, Diabetes, Autoimmunerkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen) soll zuvor geprüft werden, ob eine Überstellung vertretbar ist. Im Fall einer Covid-19 Erkrankung oder entsprechender Symptome soll keine Überstellung erfolgen.

In den konkreten Einzelfällen muss also jeweils geprüft werden, ob (ggf. auch Coronabedingte) Abschiebungshindernisse vorliegen oder aber mittlerweile durch Fristablauf eine Zuständigkeit Deutschlands für das Asylverfahren eingetreten ist. Im Zweifelsfall sollte hier anwaltliche Unterstützung einholt werden.