Kann ich den Vorschuss an die Berufsgenossenschaft wegen Corona kürzen?
Die Berufsgenossenschaft rechnet die Umlagen immer nachträglich spitz ab, wenn sie die Ausgaben des abgelaufenen Jahres kennt. Die Abrechnung für 2019 erfolgt also endgültig erst Anfang 2020. Um aber für das laufende Jahr 2020 liquide Mittel zu haben, erhebt die Berufsgenossenschaft einen Vorschuss. Den bemisst sie am Finanzbedarf des Vorjahres. Der Vorschuss 2020 entspricht also in der Regel dem Beitrag für 2019. Wenn ein Träger weiß, dass er geringere Personalkosten haben wird, weil er einen Betriebsteil geschlossen hat, kann er unter Hinweis auf diese Veränderung eine Reduzierung des Vorschusses beantragen. Eine Reduzierung des Vorschusses an die Berufsgenossenschaften können auch Träger beantragen, die davon ausgehen müssen, dass ihre Personalkosten in Folge der Corona-Krise sinken werden. Die BGW hat zugesichert, mit solchen Anträgen unbürokratisch zu verfahren.