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Corona FAQ

Kann ich eine virtuelle Mitgliederversammlung stattfinden lassen?

Die Formulierungshilfe zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sieht befristet für das Jahr 2020 die Möglichkeit vor, virtuelle Mitgliederversammlungen abzuhalten Es ist ferner möglich, dass Mitglieder ihre Stimme schon schriftlich vor der Mitgliederversammlung abgeben. Auch außerhalb der Mitgliederversammlung können Beschlüsse gefasst werden. Dafür ist die Textform ausreichend, also auch Fax oder email. Zum Schutz der Mitglieder gilt aber, dass alle Mitglieder beteiligt werden müssen und mindestens die Hälfte der Mitglieder bis zu einem festzusetzenden Zeitpunkt abgestimmt haben müssen und der Beschluss mit der in der Satzung bestimmten Mehrheit gefasst wurde.