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Corona FAQ

Können Freiwillige auch in anderen Bereichen mitwirken, wenn bspw. die Einsatzstelle geschlossen hat oder der Tätigkeitsbereich weggefallen ist?

Es ist möglich, dass Freiwillige auch in anderen Einsatzbereichen als vertraglich vereinbart aktiv werden. Seit dem 19.3.2020 ist dazu eine Ausnahmereglung in Kraft gesetzt worden. BFD-Freiwillige können in andere Einsatzbereiche, in andere BFD-Einsatzstellen und sogar in Einsatzstellen, die nicht offiziell anerkannt sind, im Rahmen ihres BFD und im Zuge der Ausnahmereglung unterstützend aktiv werden. Zur Erweiterung des Einsatzsbereiches sind allerdings die folgenden Mindestvoraussetzungen zu beachten:

  • Schriftliche Zustimmung der Freiwilligen zu dem erweiterten Einsatz.
  • Schriftliche Zustimmung der Einsatzstelle zum Einsatz der Freiwilligen in dem erweiterten Einsatzbereich.
  • Sicherstellung der umfassenden Versicherung der Freiwilligen im erweiterten Einsatzbereich (insbesondere im Hinblick auf die Unfall- und Haftpflichtversicherung) durch die Einsatzstelle.
  • Information des Bundesamts durch die Einsatzstelle. Ein diesbezügliches Muster ist in Erarbeitung und wird in Kürze zur Verfügung gestellt.
  • Bescheinigung über Dauer sowie Art des Einsatzes durch die empfangende Stelle an die Einsatzstelle.

Seit dem 27.5.2020 ist auch ein Einsatz in einem erweiterten Einsatzbereich in Kombination und im Zuge eines vorab im Vertrag festgelegten kombinierten Tätigkeitsfeldes möglich.