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Corona FAQ

Können Mitarbeiter*innen, z. B. aus Pflegeeinrichtungen, krisenbedingt auch in Einrichtungen fremder Träger eingesetzt werden?

Der Bundestag hat im Rahmen des Sozialschutz-Paket ein Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise beschlossen (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz).

Danach ist die Gewährung von Zuschüssen der Leistungserbringer davon abhängig, dass soziale Dienstleister, soweit zumutbar, ihre Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel in Bereichen zur Verfügung stellen, die für die Bewältigung von Auswirkungen der Krise geeignet sind.

In diesem Zusammenhang stellen sich arbeitsrechtlich vor allem zwei Fragen:

  • Dürfen Mitarbeiter*innen per Direktionsrecht angewiesen werden, in der derzeitigen Coronavirus-Krise auch in einer fremden, krisenwichtigen Einrichtung zu arbeiten?
  • Ist der trägerübergreifende Einsatz von Personal denn nicht eine Arbeitnehmerüberlassung, die der vorherigen behördlichen Erlaubnis bedarf?

Dazu und zu den steuer- sowie gemeinnützigkeitsrechtlichen Aspekten finden Sie hier weitere Informationen.