Müssen sich Freiwillige bei einer Freistellung Sorgen um eine Anerkennung des FSJ/BFD, bspw. für den Fachhochschulabschluss machen?
Nein. Stellt die Einsatzstelle Freiwillige frei, sind diese lediglich von ihrer Tätigkeit entbunden. Der Dienst wird nicht unterbrochen. Daher hat eine Freistellung keine Auswirkung auf die Dienstlaufzeit. Die Zeiten der Freistellung werden auf die Dienstzeit angerechnet.