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Corona FAQ

Sind Arbeitnehmer*innen im Homeoffice unfallversichert?

Bei einer Tätigkeit im Homeoffice oder in der Telearbeit sind Arbeitnehmer*innen im Grundsatz so gesetzlich unfallversichert wie im Betrieb. Der Versicherungsschutz im Homeoffice hängt im Einzelfall aber davon ab, ob die konkrete Verrichtung, die zum Zeitpunkt des Unfalls ausgeführt wurde, auch tatsächlich dem betrieblichen Bereich zuzuordnen ist und nicht rein private Gründe hatte. Maßgeblich ist daher nicht der Ort der Tätigkeit, sondern dass diese in einem engen beruflichen Zusammenhang steht.

Weiterführende Hinweise und ein anschauliches Beispiel finden sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege