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Corona FAQ

Uns geht in der Pflege die Schutzkleidung aus. Was sollen wir tun?

Update: Gesundheitsminister Spahn hat für den 20. März eine erste große Lieferung von FFP2-Schutzmasken im Wert von 10 Mio. Euro aus der zentralen Beschaffung des BMG an die Landesministerien angekündigt. Diese sind für die Verteilung und Verteilungsquoten zuständig. Sofern Ihr Landesministerium noch nicht auf Sie zukommen ist , gehen Sie bitte offensiv auf das Ministerium zu. Bitte denken Sie auch daran, die Einrichtungen der Eingliederungshilfe in die Bedarfsmeldung einzubeziehen. Wie schon mitgeteilt, kann es sein, dass die Landesverbände in die Verteilung der Schutzkleidung vor Ort eingebunden werden. Bitte stimmen Sie sich bei der logistischen Planung auch mit unseren überregionalen Mitgliedsorganisationen, wie ASB und Volkssolidarität, ab, um alle Kapazitäten auszuschöpfen.

 

Angesichts der Knappheit von Schutzausstattung möchten wir weiterhin auf Folgendes hinweisen:

  • Sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zum ressourcenschonenden Einsatz des vorhandenen Materials lt. RKI (Wiederverwendung, wiederaufbereitbares Material, Kontaktreduktion, usw.) müssen ausdrücklich genutzt werden. In Absprache mit den Gesundheitsämtern können weitere Regelungen getroffen werden.
  • Es muss in den Bundesländern über alle Kanäle sichergestellt werden, dass die Länder bei Bedarfsabfrage und Verteilung die außerklinischen pflegerelevanten Bereiche berücksichtigen.
  • Wenn absehbar ist, dass kein Material mehr eingesetzt werden kann, sind Lösungen mit dem zuständigen Gesundheitsamt und ggf. unter Beteiligung der Heimaufsicht zu finden. Auch der Einbezug der Pflegekassen oder des MDK ist eine Option. Es ist möglich, dass im Gesundheitsdienst oder in Absprache dieser mit der Bundeswehr div. Restbestände ausfindig gemacht werden, die aber nur im äußersten Notfall herausgegeben werden.
  • Sofern noch nicht vorhanden, sollte durch das Bundesland allen Beteiligten eine Liste mit der Erreichbarkeit aller Gesundheitsämter (auch Email) sowie der Leitstellen und der Erreichbarkeit außerhalb der regulären Dienstzeiten zur Verfügung gestellt werden.
  • Es sollte an die Solidarität der Träger untereinander appelliert werden und zwar in jeglicher Hinsicht - zum Schutze der Mitarbeitenden und im Sinne der Versorgung der Pflegebedürftigen.