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Corona FAQ

Unser Vorstand muss neu gewählt werden. Wie können wir in der derzeitigen Situation wählen?

Die Formulierungshilfe zum Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sieht befristet für das Jahr 2020 vor, dass der Vorstand grundsätzlich so lange im Amt bleibt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Gleichwohl kann ein neuer Vorstand gewählt werden, siehe unter virtuelle Mitgliederversammlung.