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Corona FAQ

Verlängern sich in der Corona-Krise die Fristen für Klagen und Rechtsmittel im Asylverfahren?

Grundsätzlich finden gesetzliche Fristen auch in der aktuellen Situation Anwendung und können nicht einfach ohne eine Gesetzesänderung verändert bzw. verlängert werden. Wenn im Einzelfall eine Frist unverschuldet nicht eingehalten werden konnte, muss das Gericht aber auf Antrag prüfen, ob eine sog. „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ möglich ist, d.h. die Rechtsmittelfrist neu zu laufen beginnt. Ob ein solcher Antrag erfolgreich sein wird, kann nur im Einzelfall, aber nicht pauschal entschieden werden.


Das BAMF prüft wohl derzeit, zumindest vorübergehend auf die Zustellung von ablehnenden Entscheidungen zu verzichten. Damit würde Rechtsmittelfristen erst gar nicht zu laufen beginnen, was in der aktuellen Situation sehr zu begrüßen wäre.