Warum wird für die Hilfen zur Erziehung (HzE) nichts bundesweit geregelt?
Für den gesamten Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) können in der Regel keine von Bundesebene formulierten konkreten Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus ausgegeben werden. Dies gilt zum einen auf der Ebene des Umganges mit Infektionen von Kindern und Jugendlichen und/oder Betreuer*innen z.B. in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als auch für die Ebene der Angebotssicherung für die Träger (Finanzierung, Personalmanagement etc.). Betroffen sind die Bereiche der stationären HzE, der teilstationären HzE und der ambulanten HzE. Regelungen und Vorgaben obliegen den Landesbehörden, Landesjugendämtern, Jugendämtern, Gesundheitsämtern vor Ort. Daher sind die entsprechenden Regelungen für jedes Bundesland über die Paritätischen Landesverbände oder die Behörden in Ihrem Bundesland selbst in Erfahrung zu bringen und entsprechend zu beachten.
Hier finden Sie ein Beispiel einer Arbeitshilfe im Umgang mit Corona für den stationären Bereich der HzE.