Zum Hauptinhalt springen

Corona FAQ

Was geschieht mit den Angeboten der Jugendberufshilfe, die im Kontext der Arbeitsmarktpolitik umgesetzt werden? (Berufsvorbereitung, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung, Maßnahme

Jugendberufshilfeangebote über das Sozialgesetzbuch II (Jobcenter-Bildungsangebote), in Kofinanzierung mit dem Sozialgesetzbuch II oder über das Sozialgesetzbuch III (Maßnahmen der Agentur für Arbeit) werden fast flächendeckend als Gruppenmaßnahme über die Länderebenen eingestellt. Einzelbetreuungsaufgaben sollen mit persönlichem Kontakt nicht mehr stattfinden. Eine Möglichkeit der Realisierung von Lernplattformen und Kontakten anstelle von präsenten Treffen finden Sie in der vom Bundesinstitut für Berufsbildung angebotenen Plattform überaus.de (siehe auch Infos des BIBB zu Möglichkeiten der Plattform).

 

Die Klärung der Weiterfinanzierung über die Auftraggeber des SGB II und III ist noch nicht abschließend erfolgt. Auch hier soll der „Rettungsschirm“ greifen. Bitte beachten zudem auch folgende aktuelle Informationen aus dem Bereich der Arbeitsmarktpoltik: Anlage 1, Anlage 2