Was ist mit körperlichen Untersuchungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit?
MDS und MDK haben in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen ab sofort (18.3.2020) keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefonats mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vornehmenDie Bearbeitungsfrist für Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung (25 Arbeitstage) wird zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Für die Leistungsgewährung sind wie bisher der Tag der Antragstellung und das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entscheidend. Für Dringlichkeitsfälle wird der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ermächtigt, bundesweit einheitlichen Kriterien für das Vorliegen eines besonders dringlichen Entscheidungsbedarfs festzulegen. Wiederholungsbegutachtungen finden nicht statt.