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Corona FAQ

Was ist mit von der Aktion Mensch bereits bewilligten Vorhaben und Anträgen?

In bereits bewilligten Vorhaben können Veränderungen in der Projektkonzeption und den -abläufen die Folge  der aktuellen Situation sein. Die Aktion Mensch ist an wohlwollenden und einvernehmlichen Regelungen mit den Projekt-Partnern interessiert.  

Wir bieten diese unbürokratischen Hilfen im Rahmen bereits erfolgter Bewilligungen an:

  • Anerkennung von durch die Corona-Pandemie entstandener Kosten (Storno- oder Ausfallkosten) im Rahmen des bewilligten Kostenplans
  • Verlängerung der Projektlaufzeit im Rahmen der bewilligten Fördersumme um ein Jahr
  • Für Vorhaben zum 5. Mai 2020 sowie für Projekte der Mikroförderung kann eine komplette Verschiebung bis zu einem Jahr erfolgen
  • Änderungen bei Projektaktivitäten sowie Verschiebungen im Kostenplan im Rahmen der bewilligten Kosten (grundsätzliche Zweckbindung muss erhalten bleiben)
  • Vorziehen der nächsten Auszahlung (zunächst ohne Kostenbelege) In diesem Ausnahmefall kann der Projekt-Partner einen Scheinbeleg (leere PDF-Datei) mit der Bezeichnung "Scheinbeleg über durch Corona-Krise entstandene Kosten" hochladen und den bis zur nächsten Auszahlung benötigten Betrag eingeben.  

Darüber hinaus hat sich der Ausschuss Förderpolitik auf folgendes Verfahren für den Umgang mit Anträgen, die der Aktion Mensch zur Prüfung vorliegen, verständigt. Die infrage kommenden Projekt-Partner (Projekt-, Mikro-, und Anschubförderung) werden direkt von der Aktion Mensch angesprochen. Die gestellten Anträge können zur Überarbeitung zurückgegeben werden, sofern Änderungen bedingt durch die Corona-Krise erforderlich sind. Ausnahme ist die Pauschalförderung - diese Anträge können zunächst dem Kuratorium vorgelegt werden und bei Bewilligung wird dann wie oben beschrieben verfahren. Die Aktion Mensch wird die Projekt-Partner mit einer Investitionsförderung zunächst nicht ansprechen- hier ist nicht mit gravierendem Änderungsbedarf zu rechnen.