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Corona FAQ

Was ist zu tun, wenn die Leistungserbringung wesentlich beeinträchtigt ist?

Bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge der Covid-19-Epidemie haben Pflegeeinrichtungen gegenüber den Pflegekassen eine Anzeigeplicht. Es genügt die Anzeige an eine als Partei des Versorgungsvertrages beteiligte Pflegekasse. In Abstimmung mit den weiteren hierbei zuständigen Stellen haben die Pflegekassen zusammen mit der Pflegeeinrichtung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung die erforderlichen Maßnahmen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei sind zum flexiblen Einsatz des Pflegepersonals (z.B. aus der Tagespflege) in anderen Versorgungsbereichen alle bestehenden Instrumente und Mittel zu nutzen und unbürokratisch einzusetzen.