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Corona FAQ

Was mache ich, wenn ich ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF- Bund) gefördertes Projekt (z.B. JUGEND STÄRKEN im Quartier) nicht mehr durchführen kann?

Die ESF-Verwaltungsbehörde des Bundes sichert zu, dass Projektträgern/ Zuwendungsempfänger/innen keine Nachteile aufgrund erforderlicher Projektanpassungen entstehen werden (z. B. soll bei verzögerter oder nicht vollständig erfüllter Zielerreichung keine Reduzierung der Fördermittel erfolgen). Siehe auch: Information des BMAS vom 17. März 2020./fileadmin/user_upload/Schwerpunkte/corona/_Anlage_5__ESF_Bund_coronavirus.pdf

 

Sollten Sie ein über den Europäischen Sozialfonds auf Bundeslandebene gefördertes Projekt nicht mehr durchführen können, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bewilligungsbehörde bzw. das zuständige Landesministerium, um das zu klären. Da das BMAS für den ESF die Grundregeln festlegt ist damit zu rechnen, dass eine der Bundesregelung ähnliche Umgehensweise im Bundesland erfolgt.