Welche Kinder haben Anspruch auf Notbetreuung?
Es herrscht in allen Ländern Einigkeit darüber, dass Eltern aus systemrelevanten Arbeitsbereichen weiterhin Anspruch auf Kindertagesbetreuung haben. Allerdings unterscheiden sich die Kriterien erheblich. Manche Länder definieren Berufsgruppen, in manchen Ländern ist die tatsächliche Tätigkeit ausschlaggebend. Einige Länder erlauben die Betreuung bereits, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Bereichen tätig ist, in anderen Bundesländern müssen beide Elternteile systemrelevante Tätigkeiten ausüben.
Einige Länder haben mittlerweile die Betreuung auch auf Kinder ausgeweitet, für die die Betreuung Kindeswohlrelevant ist. Die Entscheidung über die Betreuung wird dann in Abstimmung mit dem Jugendamt getroffen.