Gibt es für ankommende Schutzsuchende eine Untersuchung auf Corona?
Laut Information des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sollen die Länder sicherstellen, dass alle schutzsuchenden Personen, die bei ihrer Ankunft registriert werden, auch auf Corona „in Augenschein genommen“ und mittels eines geeigneten Tests daraufhin untersucht werden, ob Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus erkennbar sind. Dies soll im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und vor den Hintergrund des Reiseweges bei der ohnehin erfolgenden medizinischen Untersuchung passieren.
Zweck dieser Maßnahme ist zu verhindern, dass infizierte Personen in die Erstaufnahmeeinrichtungen gelangen und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner*innen dieser Einrichtungen und der Mitarbeiter*innen entsteht und im Falle einer Infektion zeitnah über die erforderlichen Behandlungs- und Quarantänemaßnahmen entschieden werden kann.
Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist, sind die Unterbringung, etwa in Erstaufnahmerichtungen, und die (medizinische) Versorgung von Asylsuchenden Aufgabe der Länder.