Werden weiterhin Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDS/MDK erfolgen?
MDS und MDK haben in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen ab sofort (18.3.2020) keine persönlichen Begutachtungn in Pfegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefonats mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vornehmen.
Auch der medizinische Dienst der PKV MEDICPROOF verzichtet bei der Begutachtung von Antragstellern/innen ab sofort auf jegliche Inaugenscheinnahme vor Ort. Anträge auf Pflegeleistungen und z.B. auch Höherstufungsanträge im stationären Bereich werden natürlich trotzdem weiter bearbeitet. Um zu validen Einstufungen zu kommen, werden die Einrichtungen möglicherweise etwas häufiger als bisher um Informationen aus den Pflegedokumentationen gebeten. Es wird digital begutachtet, d.h. auf Basis von Unterlagen sowie ggf. zusätzlichen Telefonaten.