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Corona FAQ

Werden wieder ablehnende Bescheide im Asylverfahren zugestellt?

Das Bundesamt stellt seit dem 11. Mai 2020 auch ablehnende Bescheide grundsätzlich wieder zu. Davon ausgenommen sind (teil-)ablehnende Bescheide für Antragstellende, die in unter Quarantäne stehenden Aufnahmeeinrichtungen leben. Das Bundesamt hatte in den vergangenen Wochen aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz die Zustellung ablehnender Bescheide stark eingeschränkt. Damit hat das Bundesamt auf die eingeschränkten Möglichkeiten Rücksicht genommen, im Falle einer Ablehnung eine Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen. Die in dieser Zeit zwar ausgestellten, aber nicht zugestellten Bescheide werden nun sukzessive ebenfalls zugestellt, mit Ausnahme der unter Quarantäne stehenden Antragstellenden.