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Corona FAQ

Wie können wir in unseren Einrichtungen dazu beitragen, die Verbreitung von Corona zu verlangsamen?

Einrichtungen allgemein

Einrichtungen aller Art können durch die Reduzierung des Publikumsverkehrs und Verkehrs durch andere, wie zum Beispiel Lieferanten, zu einer Verlangsamung der Corona-Ausbreitung beitragen und Risiken der bei ihnen arbeitenden, betreuten, wohnenden oder beratenden Menschen minimieren. Zwischenzeitlich werden viele Träger Aushänge und Informationsmöglichkeiten schon genutzt haben, um Besuche einzuschränken.

Auf den Prüfstand - sofern noch nicht geschehen - gehört daneben die Erbringung anderer Dienstleistungen, wie Reinigung, Physio- und Ergotherapie, Caterer, Lieferanten und andere. Hier sind die direkten Kontakte, soweit es geht, einzuschränken. Lieferungen sollten vor dem Gebäude "abgeholt" werden. Auch Gruppenangebote sollten hinsichtlich Kontaktreduktion überprüft werden

Pflege, Reha und weitere

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben am 16. März Leitlinien vereinbart, die für bestimmte Personen ein Betretungsverbot von Einrichtungen vorsehen. Demnach dürfen Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI- Klassifizierung aufgehalten haben, folgende Einrichtungen nicht betreten: Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen sowie Universitäten, Schulen und Kindergärten. Außerdem sollen für die oben genannten Einrichtungen Besuchsregelungen erlassen werden, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen).

Frauenhäuser

Informationen zu Frauenhäusern haben wir hier zusammengestellt.