Wie sind die Regelungen zu telefonischen Krankmeldungen?
Ärzt*innen können Krankmeldungen mit AU-Bescheinigung für Personen mit Erkältungssymptomen nach telefonischer Anamnese und ohne Aufsuchen der Arztpraxis für bis zu 14 Tagen ausstellen (Info des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen).
Voraussetzungen sind:
- kein Kontakt zu einem Corona-Infizierten (also keine Fälle von "begründetem Verdacht", der getestet werden muss)
- leichter Verlauf von Erkrankungen der oberen Atemwege
- kein Kontakt zu Personen aus Gebieten mit vielen Covid-19-Fällen
Die Regelung gilt seit dem 9. März und zunächst für vier Wochen.