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Corona FAQ

Wie sind die Regelungen zu telefonischen Krankmeldungen?

Ärzt*innen können Krankmeldungen mit AU-Bescheinigung für Personen mit Erkältungssymptomen nach telefonischer Anamnese und ohne Aufsuchen der Arztpraxis für bis zu 14 Tagen ausstellen (Info des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen).

Voraussetzungen sind:

  • kein Kontakt zu einem Corona-Infizierten (also keine Fälle von "begründetem Verdacht", der getestet werden muss)
  • leichter Verlauf von Erkrankungen der oberen Atemwege
  • kein Kontakt zu Personen aus Gebieten mit vielen Covid-19-Fällen

Die Regelung gilt seit dem 9. März und zunächst für vier Wochen.