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Corona FAQ

Wo und wie kann aktuell ein Asylantrag gestellt werden?

Das BAMF stellt regelmäßig aktuelle Updates zum Thema Asyl und Migration in Zeiten von Corona auf seiner Webseite zur Verfügung.

Asylanträge wurden seit dem 23. März 2020 zunächst nur schriftlich mit einem sog. "Formularantrag" entgegen genommen. Voraussetzung ist die Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Bundesländer, bei der auch ein Ankunftsnachweis ausgestellt wird. Hier findet auch weiterhin eine erkennungsdienstliche Behandlung statt.

Im Anschluss daran wird der "Formularantrag" ausgefüllt, von den Antragstellenden persönlich unterschrieben und gemeinsam mit einer Kopie des Ankunftsnachweises an das Bundesamt übermittelt. Nach Eingang stellt das Bundesamt Aufenthaltsgestattungen aus, welche den Antragstellenden zusammen mit den schriftlichen Belehrungen zum Asylverfahren übermittelt werden.

Seit dem 23. Mai 2020 werden im Asylverfahren und auch vereinzelt im Widerrufsverfahren in begrenztem Umfang Anhörungen bzw. Befragungen unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben auch wieder persönlich durchgeführt. Dazu gibt es in allen Außenstellen bundesweit spezielle Räumlichkeiten, die Trennscheiben als Spuckschutz enthalten. Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz stehen zur Verfügung.