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Digitalisierung der Freien Wohlfahrt und digitalpolitisches Engagement

Digitalisierung und Digitalpolitik

Ein großer weißer Maus-Pfeil-Cursor auf schwarzem Grund
Liam Briese/Unsplash
Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Verschenke ich beim Foto-Upload mein Urheberrecht an Facebook etc.?

Nein. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Nutzungsbedingungen (das „Kleingedruckte“) von Plattformen und sozialen Netzwerken umfassende Rechteübertragungen für Nutzer*inneninhalte vorsehen. Ein solcher Fall ist nicht ersichtlich. In der Regel lassen sich die Anbieter nicht exklusive Befugnisse einräumen, den jeweiligen Inhalt auf der Plattform bereithalten zu können (zu hosten). Es geht also v. a. um die Übertragung von Befugnissen, die der Dienstanbieter benötigt, um den Dienst betreiben zu können. Mitunter werden darüber hinaus Rechte zur Weitergabe an Dritte oder zur Werbung übertragen, jedoch in keinem bekannten Fall exklusive Rechte. Werden nur nicht exklusive („einfache“) Nutzungsrechte übertragen, können Nutzer*innen weiterhin mit ihren Inhalten machen, was sie wollen.