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Digitalisierung der Freien Wohlfahrt und digitalpolitisches Engagement

Digitalisierung und Digitalpolitik

Ein großer weißer Maus-Pfeil-Cursor auf schwarzem Grund
Liam Briese/Unsplash
Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Was gilt es bei Aufträgen zu Fotos / Videos u.ä. zu beachten?

Abgesehen von den üblichen Regelungen in Bezug auf die Leistung (wann, wo, Honorar usw.) sollte geregelt werden, welche Nutzungsrechte auf den*die Auftraggeber*in übergehen sollen. Von erheblicher Bedeutung sind dabei folgende Aspekte:

  • Die gestatteten Nutzungsarten (online, offline, Druck, Sende- und Streamingrechte, Nutzung in der Werbung, Bearbeitungsrechte usw.);
  • Die Dauer der Rechtsübertragung (zeitlich begrenzt, unbegrenzt);
  • Die räumliche Geltung (bei Nutzungen über das Internet sollten weltweite Nutzungsrechte eingeholt werden);
  • Die Exklusivität (ausschließliche oder nicht ausschließliche Nutzungsrechte);
  • Sollen die Inhalte als Open Content publiziert werden, müssen exklusive und umfassende Nutzungsrechte, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt, eingeholt werden. Hierauf sollte besonders hingewiesen werden.